Anlagenmechanikerin/Anlagenmechaniker –
Duale Ausbildung

 

Die Ausbildung zur Anlagenmechanikerin/zum Anlagenmechaniker findet in der Kombination von betrieblicher Ausbildung und der Beschulung in der Berufsschule statt (duales System).

Die Ausbildungszeit zum/zur Anlagenmechaniker*in beträgt in der Regel 3,5 Jahre.

Gemäß der „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs“ (APO-BK Anlage A) hat der Besuch der Berufsschule folgende Bedeutung:

„Die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung vermitteln Schülerinnen und Schülern im Rahmen des schulischen Teils der Berufsausbildung die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten gemäß § 1 Absatz 3 BBiG verbunden mit dem Berufsschulabschluss.“

  • Formal gibt es keine Anforderung an einen Schulabschluss.
  • Gemäß APO-BK Anlage A gilt: „Aufnahmevoraussetzungen: In die Fachklassen werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die sich in einem Berufsausbildungsverhältnis nach dem BBiG oder der HwO befinden oder die ein berechtigtes Interesse am Unterricht einer Fachklasse besitzen.“
  • Es wird jedoch dringend empfohlen, mindestens einen Hauptschlussabschluss nach Klasse 10 vorweisen zu können.

  • 3,5 Jahre
  • Eine Verkürzung ist möglich. Dafür müssen am Ende des zweiten Ausbildungsjahres zwei Bedingungen erfüllt sein:

1. der ausbildende Betrieb erteilt aufgrund der betrieblichen Leistung eine Genehmigung UND
2. in den berufsbezogenen Unterrichtsfächern müssen entsprechende Noten vorliegen.

Nach 1,5 Jahren findet die IHK-Abschlussprüfung Teil 1 statt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Das Gesamtergebnis bildet 40 % der Berufsabschlussnote.

Nach 3,5 Jahren findet die IHK-Abschlussprüfung Teil 2 statt. Sie besteht aus einem schriftlichen und, je nach Betrieb, aus einem praktischen Teil oder einem betrieblichen Auftrag mit jeweils einer sich anschließenden mündlichen Prüfung. Das Gesamtergebnis bildet 60 % der Berufsabschlussnote.

Die in der Berufsschule vermittelten Inhalte bilden das Fundament für das in den IHK-Prüfungen geforderte theoretische Fachwissen.

In der Berufsschule finden keine speziellen Abschlussprüfungen statt. Zur Erreichung des Berufsschulabschlusses sind die über die Ausbildungszeit erzielten Zeugnisnoten ausschlaggebend.

Am Ende der Ausbildungszeit erhält der/die Auszubildende nach erfolgreichem Besuch der Berufsschule das Berufsschul-Abschlusszeugnis.

Gemäß APO-BK Anlage A gilt:

„Der Berufsschulabschluss gemäß § 2 Abs. 1 ist dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertig.“

Eine Höherqualifizierung ist, je nach schulischer Eingangsqualifikation verbunden mit entsprechenden Abschlussnoten, möglich (FOR, FOR+Q). Der für die Erteilung des höheren Schulabschlusses erforderliche Fremdsprachenunterricht (Englisch) wird im Rahmen der schulischen Ausbildung erteilt.

  • Ein Berufsschultag pro Woche für den Unterricht in den Lernfeldern des berufsbezogenen
    Bereichs, ergänzt um die Fächer Betriebs- und Wirtschaftsprozesse und Fremdsprachliche Kommunikation (Englisch).
  • Aufteilung der Lernfelder auf die Unterrichtsfächer:
    Fertigungsprozesse:
    Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen (LF1), Fertigen von Bauelementen mit Maschinen (LF2), Herstellen von Bauelementen für die Anlagentechnik (LF5), Planen und Realisieren von Systemen der Anlagentechnik (LF12), Ändern und Anpassen von Systemen derAnlagentechnik (LF13)
    Montageprozesse:
    Herstellen von einfachen Baugruppen (LF3), Montieren und Transportieren von Bauelementen der Anlagentechnik (LF6), Verbinden von Anlagenteilen (LF7), Integrieren anlagenspezifischer Teilsysteme (LF11)
    Instandsetzungsprozesse: Warten technischer Systeme (LF4), Übergeben und Inbetriebnehmen von Anlagensystemen (LF8), Instandhalten von Anlagensystemen (LF9), Einbinden von Komponenten der Steuerungs- und Regelungstechnik (LF10)
  • Zusätzlich ein weiterer Berufsschultag pro Woche in einem Halbjahr des Schuljahres für den Unterricht im berufsübergreifenden Lernbereich
    (betrifft die Ausbildungsjahre eins bis drei)
  • Unterrichtsfächer: Deutsch/Kommunikation, Politik/Gesellschaftslehre, Sport/Gesundheitslehre und Religionslehre

  • Meisterschule
  • Techniker Schule
  • Bei Vorhandenseins eines Fachabiturs: Studium an einer Fachhochschule
  • Bei Vorhandenseins eines Vollabiturs: Studium an einer Universität bzw. Technischen Hochschule

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