Industriemechanikerin/Industriemechaniker –
Duale Ausbildung

 

Die Ausbildung zur Industriemechanikerin/zum Industriemechaniker findet in der Kombination von betrieblicher Ausbildung und der Beschulung in der Berufsschule statt (duales System).

Die Ausbildungszeit zum/zur Industriemechaniker*in beträgt in der Regel 3,5 Jahre.

Gemäß der „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs“ (APO-BK Anlage A) hat der Besuch der Berufsschule folgende Bedeutung:

„Die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung vermitteln Schülerinnen und Schülern im Rahmen des schulischen Teils der Berufsausbildung die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten gemäß § 1 Absatz 3 BBiG verbunden mit dem Berufsschulabschluss.“

  • Formal gibt es keine Anforderung an einen Schulabschluss.
  • Gemäß APO-BK Anlage A gilt: „Aufnahmevoraussetzungen: In die Fachklassen werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die sich in einem Berufsausbildungsverhältnis nach dem BBiG oder der HwO befinden oder die ein berechtigtes Interesse am Unterricht einer Fachklasse besitzen.“
  • Es wird jedoch dringend empfohlen, mindestens einen Hauptschlussabschluss nach Klasse 10 vorweisen zu können.

  • 3,5 Jahre
  • Eine Verkürzung ist möglich. Dafür müssen am Ende des zweiten Ausbildungsjahres zwei Bedingungen erfüllt sein:
    1. der ausbildende Betrieb erteilt aufgrund der betrieblichen Leistung eine Genehmigung   UND
    2. in den berufsbezogenen Unterrichtsfächern müssen entsprechende Noten vorliegen.

Nach 1,5 Jahren findet die IHK-Abschlussprüfung Teil 1 statt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Das Gesamtergebnis bildet 40 % der Berufsabschlussnote.

Nach 3,5 Jahren findet die IHK-Abschlussprüfung Teil 2 statt. Sie besteht aus einem schriftlichen und, je nach Betrieb, aus einem praktischen Teil oder einem betrieblichen Auftrag mit jeweils einer sich anschließenden mündlichen Prüfung. Das Gesamtergebnis bildet 60 % der Berufsabschlussnote.

Die in der Berufsschule vermittelten Inhalte bilden das Fundament für das in den IHK-Prüfungen geforderte theoretische Fachwissen.

In der Berufsschule finden keine speziellen Abschlussprüfungen statt. Zur Erreichung des Berufsschul-abschlusses sind die über die Ausbildungszeit erzielten Zeugnisnoten ausschlaggebend.

Am Ende der Ausbildungszeit erhält der/die Auszubildende nach erfolgreichem Besuch der Berufsschule das Berufsschul-Abschlusszeugnis.

Gemäß APO-BK Anlage A gilt:

„Der Berufsschulabschluss gemäß § 2 Abs. 1 ist dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertig.“

Eine Höherqualifizierung ist, je nach schulischer Eingangsqualifikation verbunden mit entsprechenden Abschlussnoten, möglich (FOR, FOR+Q). Der für die Erteilung des höheren Schulabschlusses erforderliche Englisch-Unterricht wird im Rahmen der schulischen Ausbildung erteilt.

  • Ein Berufsschultag pro Woche für den Unterricht in den Lernfeldern des berufsbezogenen Bereichs, ergänzt um die Fächer Betriebs- und Wirtschaftsprozesse und Englisch
  • Aufteilung der Lernfelder auf die Unterrichtsfächer:
    Fertigungsprozesse: Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen (LF1), Fertigen von Bauelementen mit Maschinen (LF2), Fertigen von Einzelteilen mit Werkzeugmaschinen (LF5), Fertigen auf numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (LF8), Überwachen der Produkt- und Prozessqualität (LF11)
    Montageprozesse: Herstellen von einfachen Baugruppen (LF3), Montieren von technischen Teilsystemen (LF7), Herstellen und Inbetriebnehmen von technischen Systemen (LF10), Planen und Realisieren technischer Systeme (LF14)
    Automatisierungsprozesse: Installieren und Inbetriebnehmen steuerungstechnischer Systeme (LF6), Sicherstellen der Betriebsfähigkeit automatisierter Systeme (LF13), Optimieren von technischen Systemen (LF15)
    Instandsetzungsprozesse: Warten technischer Systeme (LF4), Instandsetzen von technischen Systemen (LF9), Instandhalten von technischen Systemen (LF12)
  • Zusätzlich ein weiterer Berufsschultag pro Woche in einem Halbjahr des Schuljahres für den Unterricht im berufsübergreifenden Lernbereich (betrifft die Ausbildungsjahre eins bis drei)
  • Unterrichtsfächer: Deutsch/Kommunikation, Politik/Gesellschaftslehre, Sport/Gesundheitslehre und Religionslehre

 

 

 

  • Meisterschule
  • Techniker Schule
  • Bei Vorhandenseins eines Fachabiturs: Studium an einer Fachhochschule
  • Bei Vorhandenseins eines Vollabiturs: Studium an einer Universität bzw. Technischen Hochschule

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