Claudius Häbel
Ständige Vertretung der Bildungsgangleitung AM
E-Mail: haebel@bbz-dormagen.de
Telefon: 02133 2474 0
Die Ausbildung zur Anlagenmechanikerin/zum Anlagenmechaniker findet in der Kombination von betrieblicher Ausbildung und der Beschulung in der Berufsschule statt (duales System).
Die Ausbildungszeit zum/zur Anlagenmechaniker*in beträgt in der Regel 3,5 Jahre.
Gemäß der „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs“ (APO-BK Anlage A) hat der Besuch der Berufsschule folgende Bedeutung:
„Die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung vermitteln Schülerinnen und Schülern im Rahmen des schulischen Teils der Berufsausbildung die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten gemäß § 1 Absatz 3 BBiG verbunden mit dem Berufsschulabschluss.“
1. der ausbildende Betrieb erteilt aufgrund der betrieblichen Leistung eine Genehmigung UND
2. in den berufsbezogenen Unterrichtsfächern müssen entsprechende Noten vorliegen.
Nach 1,5 Jahren findet die IHK-Abschlussprüfung Teil 1 statt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Das Gesamtergebnis bildet 40 % der Berufsabschlussnote.
Nach 3,5 Jahren findet die IHK-Abschlussprüfung Teil 2 statt. Sie besteht aus einem schriftlichen und, je nach Betrieb, aus einem praktischen Teil oder einem betrieblichen Auftrag mit jeweils einer sich anschließenden mündlichen Prüfung. Das Gesamtergebnis bildet 60 % der Berufsabschlussnote.
Die in der Berufsschule vermittelten Inhalte bilden das Fundament für das in den IHK-Prüfungen geforderte theoretische Fachwissen.
In der Berufsschule finden keine speziellen Abschlussprüfungen statt. Zur Erreichung des Berufsschulabschlusses sind die über die Ausbildungszeit erzielten Zeugnisnoten ausschlaggebend.
Am Ende der Ausbildungszeit erhält der/die Auszubildende nach erfolgreichem Besuch der Berufsschule das Berufsschul-Abschlusszeugnis.
Gemäß APO-BK Anlage A gilt:
„Der Berufsschulabschluss gemäß § 2 Abs. 1 ist dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertig.“
Eine Höherqualifizierung ist, je nach schulischer Eingangsqualifikation verbunden mit entsprechenden Abschlussnoten, möglich (FOR, FOR+Q). Der für die Erteilung des höheren Schulabschlusses erforderliche Fremdsprachenunterricht (Englisch) wird im Rahmen der schulischen Ausbildung erteilt.
Verwenden Sie dieses Formular ANMELDUNG_BERUFSSCHULE.
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