
Industriemechanikerin/Industriemechaniker –
Duale Ausbildung
Die Ausbildung zur Industriemechanikerin/zum Industriemechaniker findet in der Kombination von betrieblicher Ausbildung und der Beschulung in der Berufsschule statt (duales System).
Die Ausbildungszeit zum/zur Industriemechaniker*in beträgt in der Regel 3,5 Jahre.
Gemäß der „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs“ (APO-BK Anlage A) hat der Besuch der Berufsschule folgende Bedeutung:
„Die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung vermitteln Schülerinnen und Schülern im Rahmen des schulischen Teils der Berufsausbildung die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten gemäß § 1 Absatz 3 BBiG verbunden mit dem Berufsschulabschluss.“
- Formal gibt es keine Anforderung an einen Schulabschluss.
- Gemäß APO-BK Anlage A gilt: „Aufnahmevoraussetzungen: In die Fachklassen werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die sich in einem Berufsausbildungsverhältnis nach dem BBiG oder der HwO befinden oder die ein berechtigtes Interesse am Unterricht einer Fachklasse besitzen.“
- Es wird jedoch dringend empfohlen, mindestens einen Hauptschlussabschluss nach Klasse 10 vorweisen zu können.
- 3,5 Jahre
- Eine Verkürzung ist möglich. Dafür müssen am Ende des zweiten Ausbildungsjahres zwei Bedingungen erfüllt sein:
1. der ausbildende Betrieb erteilt aufgrund der betrieblichen Leistung eine Genehmigung UND
2. in den berufsbezogenen Unterrichtsfächern müssen entsprechende Noten vorliegen.
Nach 1,5 Jahren findet die IHK-Abschlussprüfung Teil 1 statt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Das Gesamtergebnis bildet 40 % der Berufsabschlussnote.
Nach 3,5 Jahren findet die IHK-Abschlussprüfung Teil 2 statt. Sie besteht aus einem schriftlichen und, je nach Betrieb, aus einem praktischen Teil oder einem betrieblichen Auftrag mit jeweils einer sich anschließenden mündlichen Prüfung. Das Gesamtergebnis bildet 60 % der Berufsabschlussnote.
Die in der Berufsschule vermittelten Inhalte bilden das Fundament für das in den IHK-Prüfungen geforderte theoretische Fachwissen.
In der Berufsschule finden keine speziellen Abschlussprüfungen statt. Zur Erreichung des Berufsschul-abschlusses sind die über die Ausbildungszeit erzielten Zeugnisnoten ausschlaggebend.
Am Ende der Ausbildungszeit erhält der/die Auszubildende nach erfolgreichem Besuch der Berufsschule das Berufsschul-Abschlusszeugnis.
Gemäß APO-BK Anlage A gilt:
„Der Berufsschulabschluss gemäß § 2 Abs. 1 ist dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertig.“
Eine Höherqualifizierung ist, je nach schulischer Eingangsqualifikation verbunden mit entsprechenden Abschlussnoten, möglich (FOR, FOR+Q). Der für die Erteilung des höheren Schulabschlusses erforderliche Englisch-Unterricht wird im Rahmen der schulischen Ausbildung erteilt.
- Ein Berufsschultag pro Woche für den Unterricht in den Lernfeldern des berufsbezogenen Bereichs, ergänzt um die Fächer Betriebs- und Wirtschaftsprozesse und Englisch
- Aufteilung der Lernfelder auf die Unterrichtsfächer:
Fertigungsprozesse: Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen (LF1), Fertigen von Bauelementen mit Maschinen (LF2), Fertigen von Einzelteilen mit Werkzeugmaschinen (LF5), Fertigen auf numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (LF8), Überwachen der Produkt- und Prozessqualität (LF11)
Montageprozesse: Herstellen von einfachen Baugruppen (LF3), Montieren von technischen Teilsystemen (LF7), Herstellen und Inbetriebnehmen von technischen Systemen (LF10), Planen und Realisieren technischer Systeme (LF14)
Automatisierungsprozesse: Installieren und Inbetriebnehmen steuerungstechnischer Systeme (LF6), Sicherstellen der Betriebsfähigkeit automatisierter Systeme (LF13), Optimieren von technischen Systemen (LF15)
Instandsetzungsprozesse: Warten technischer Systeme (LF4), Instandsetzen von technischen Systemen (LF9), Instandhalten von technischen Systemen (LF12) - Zusätzlich ein weiterer Berufsschultag pro Woche in einem Halbjahr des Schuljahres für den Unterricht im berufsübergreifenden Lernbereich (betrifft die Ausbildungsjahre eins bis drei)
- Unterrichtsfächer: Deutsch/Kommunikation, Politik/Gesellschaftslehre, Sport/Gesundheitslehre und Religionslehre
- Meisterschule
- Techniker Schule
- Bei Vorhandenseins eines Fachabiturs: Studium an einer Fachhochschule
- Bei Vorhandenseins eines Vollabiturs: Studium an einer Universität bzw. Technischen Hochschule
Verwenden Sie dieses Formular ANMELDUNG_BERUFSSCHULE.
